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Skigebiet muss nach Lawine Geldstrafe zahlen

Ende März 2013 ging im Skiort Les Arcs 1800 eine Lawine ab. Die Schneemassen von mehr als 50 Metern Breite stürzte auf die Skipiste ‚Grand Renard‘, die zu dem Zeitpunkt geöffnet war. Eine 41-jährige Frau wurde von der Lawine erfasst und verunglückte tödlich. In dieser Woche sprach das Gericht nun das Urteil und verurteilte die Betreiber des Skigebiets zu einer Geldstrafe.

Die Russin war einer der fünf Skifahrer, die sich zum Zeitpunkt des Abgangs der Lawine auf der Skipiste befanden. Die Frau wurde von der Lawine erfasst und später von den Rettungskräften unter einer Schneeschicht von 30 cm geborgen. Trotz eines Herzstillstandes gelang es den Rettungskräften, sie zu reanimieren und ins Krankenhaus zu transportieren. Dort erlag sie am folgenden Tag ihren Verletzungen.

Mehr als vier Jahre lang dauerte der Prozess um die Schuldfrage des Betreibers des Skigebiets. Das Gericht urteilte nun, dass das Unternehmen ADS, das auch verantwortlich für das Skigebiet Les Arcs ist, Schuld trägt am Tod der 41-jährigen Skifahrerin. Den Ausschlag für das Urteil gab die Tatsache, dass die Skipiste zum Zeitpunkt des Unfalls nicht gesperrt war. Hinsichtlich der Wetterbedingungen hätte die Skipiste nicht geöffnet gewesen sein dürfen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Ebenso muss eine Entschädigung an die Familie des Opfers gezahlt werden. Insgesamt entspricht die Geldstrafe einer Summe von 120.000 Euro.

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