Tödliche Kollision auf Piste in Maria Alm: 20-jähriger Skifahrer vor Gericht

Ein 20-jähriger Skifahrer muss sich heute in Salzburg wegen einer tödlichen Kollision im Skigebiet von Maria Alm verantworten. Laut Anklage sprang er im Februar mit überhöhter Geschwindigkeit über eine unübersichtliche Pistenkuppe. Direkt dahinter befand sich ein 65-jähriger Tourengeher, der nach dem Zusammenstoß an seinen Verletzungen verstarb.

Kurz zusammengefasst

  • Der tödliche Skiunfall ereignete sich im Februar in Maria Alm.
  • Ein 20-jähriger Skifahrer stieß auf der Schwarzeckalmabfahrt mit einem 65-jährigen Tourengeher zusammen.
  • Laut Anklage fuhr der Skifahrer zu schnell über eine unübersichtliche Pistenkuppe.
  • Vor der Kuppe stand ein Schild mit der Warnung „Achtung langsam!“.
  • Beide Wintersportler wurden schwer verletzt und mit dem Hubschrauber abtransportiert.
  • Der Tourengeher verstarb später im Krankenhaus.
  • Der 20-Jährige wird wegen fahrlässiger Tötung verfolgt.

Kollision hinter unübersichtlicher Pistenkuppe

Der Unfall ereignete sich auf der Schwarzeckalmabfahrt im Skigebiet von Maria Alm. Auf der Piste befindet sich eine Kuppe, durch die Wintersportler nicht sehen können, was sich direkt auf der anderen Seite befindet. Laut Anklage stand vor dieser Stelle ein Warnschild mit dem Text „Achtung langsam!“. Dennoch soll der 20-jährige Skifahrer mit zu hoher Geschwindigkeit über die Kuppe gesprungen sein. Am Fuß der Kuppe war zu diesem Zeitpunkt ein 65-jähriger Mann aus dem Pinzgau auf Tourenski unterwegs. Die beiden konnten einander nicht mehr ausweichen und prallten mit großer Wucht zusammen.

Beide Wintersportler schwer verletzt

Sowohl der Skifahrer als auch der Tourengeher erlitten bei dem Zusammenstoß schwere Verletzungen. Rettungskräfte brachten beide Männer per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus. Der 65-Jährige verstarb kurze Zeit später an den Folgen seiner Verletzungen. Über den weiteren Gesundheitszustand des jüngeren Skifahrers wurde in der Berichterstattung nichts bekannt gegeben.

Der 20-Jährige, der ebenfalls aus dem Pongau stammt, muss sich nun vor dem Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Richter muss entscheiden, ob er seine Geschwindigkeit unzureichend an die unübersichtliche Situation auf der Piste angepasst hat.

Tourengehen war auf dieser Piste erlaubt

Nach dem Unfall entstand eine Diskussion über die Anwesenheit von Tourengehern auf regulären Skipisten. Die Liftgesellschaft betonte damals, dass Tourengehen an der Stelle der Kollision erlaubt war, solange sich die Nutzer an die geltenden Regeln hielten.

Laut der Liftgesellschaft war jedoch eine alternative Route verfügbar. Diese verlief über eine Piste, die zu diesem Zeitpunkt nicht für abfahrende Skifahrer geöffnet war. Dass eine Alternative bestand, bedeutet nicht, dass sich der 65-Jährige nicht auf der Schwarzeckalmabfahrt aufhalten durfte. Die genauen Umstände und Verantwortlichkeiten werden während des Prozesses beurteilt.

Geschwindigkeit an Sicht und Gelände anpassen

Auf Skipisten gilt, dass Wintersportler ihre Geschwindigkeit an ihr eigenes Können, das Verkehrsaufkommen, die Sicht und den Zustand des Geländes anpassen müssen. Bei einer Pistenkuppe oder anderen unübersichtlichen Passagen muss ein Skifahrer mit Personen rechnen, die sich direkt hinter der Geländekante befinden können.

In diesem Fall spielt das Warnschild daher eine wichtige Rolle. Laut Staatsanwaltschaft machte das Schild deutlich, dass Wintersportler vor der Kuppe das Tempo drosseln mussten. Die Verteidigung des 20-Jährigen und seine eventuelle Aussage zum Unfall sind noch nicht bekannt. Bis zum Urteil des Gerichts gilt er als unschuldig.

Diskussion über Trennung von Skifahrern und Tourengehern

Der tödliche Unfall hat in Österreich erneut die Diskussion über Pistenrouten für Tourengeher entfacht. Während des Aufstiegs bewegen sie sich oft langsamer und in entgegengesetzter Richtung zum regulären Pistenverkehr. Besonders auf schmalen, belebten oder unübersichtlichen Pisten kann das Risiken bergen. Nach dem Unfall wurde daher für eine klarere Trennung zwischen abfahrenden Skifahrern und Wintersportlern, die auf Tourenski aufsteigen, plädiert.

Einige Skigebiete arbeiten bereits mit separaten Aufstiegsrouten, festen Zeitfenstern oder Pisten, die abseits der regulären Abfahrt liegen. Die Situation unterscheidet sich jedoch je nach Skigebiet und manchmal sogar je nach Piste.

Gericht entscheidet über Verantwortung

Während der Verhandlung in Salzburg muss geklärt werden, ob der 20-jährige Skifahrer schuldhaft gehandelt hat und ob seine Geschwindigkeit die direkte Ursache für die fatale Kollision war. Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, geht aus den verfügbaren Informationen nicht hervor. Es ist auch noch nicht bekannt, ob das Gericht am Donnerstag direkt ein Urteil fällen wird.

Teile diesen Artikel:

Wonach suchen Sie?