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Angeklagter britischer Skilehrer in Frankreich freigesprochen

Im Fall des britischen Skilehrers Simon B., der im Jahr 2014 wegen angeblich fehlender Papiere in Frankreich aufgegriffen wurde, hat ein französischer Richter jetzt ein Urteil gefällt. Der Brite sollte über unzureichende Papiere verfügt haben, um Unterrichtsstunden zu geben. Ein Gericht entschied nun, dass die Vorwürfe unberechtigt waren. 

Simon B. besitzt eine eigene Skischule im französischen Megève und wurde im März 2014 durch die Polizei auf der Skipiste aufgegriffen, wo er gerade Skiunterricht gab. Die Vorwürfe lauteten, er sei nicht qualifiziert, um in Frankreich Skiunterricht zu geben. Die Skischüler blieben auf der Piste zurück und Simon B. wurde abgeführt. Auch zwei seiner Skilehrer wurden in Verwahrung genommen und verbrachten eine Nacht in einer Zelle. Darauf folgte ein langer Rechtsstreit.

Wieder zurück auf der Skipiste

Mehr als 2,5 Jahre nach dem Vorfall entschied ein Gericht in Lyon über den Fall und sprach den Skilehrer von den Vorwürfen frei. Die notwendige Qualifikation liege vor, sodass Simon B. umgehend seine Arbeit wieder aufnehmen könne. Eine Verurteilung und das Bußgeld von 30.000 Euro blieben damit aus. Simon B. will ab 4. Dezember wieder auf der Skipiste stehen, die ersten Gäste sollen am 15. Dezember anreisen.

Folgen für die Branche

Das Urteil des Gerichts hat entscheidende Folgen für alle Skilehrer aus der EU, die in Frankreich arbeiten wollen. Für britische Lehrer könnten fortan aufgrund des Brexits andere Regeln gelten als für Skilehrer aus den übrigen EU-Ländern.

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