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Französischer Skilehrer wegen Filmens sexueller Handlungen im Skilift verurteilt

Ein französischer Skilehrer wurde verurteilt, nachdem er ohne Zustimmung eine intime Situation mit seiner Partnerin in einer Gondelbahn in Courchevel gefilmt hatte. Der Fall sorgt für Aufsehen in der Welt der französischen Skilehrer. Der nationale Berufsverband der französischen Skilehrer (SNMSF) hat inzwischen ein internes Verfahren eingeleitet.

Im Überblick:

  • Französischer Skilehrer zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
  • Er machte ohne Zustimmung ein intimes Video in einer Gondelbahn in Courchevel.
  • Das Opfer erstattete im Februar 2025 Anzeige.
  • Der nationale Berufsverband der französischen Skilehrer reagiert scharf.
  • Internes Disziplinarverfahren wurde bereits eingeleitet.

Aufnahmen ohne Zustimmung gemacht

Der Vorfall ereignete sich in Courchevel. Laut französischen Medien filmte der 21-jährige Skilehrer eine intime Situation mit seiner Partnerin in einer Gondelbahn, ohne dass sie davon wusste. Als die Frau später entdeckte, dass Aufnahmen gemacht worden waren, ging sie im Februar 2025 zur Polizei und erstattete Anzeige. Das Gericht in Albertville verurteilte den Mann am 1. Juni zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.

Video soll anderen gezeigt worden sein

Während der Ermittlungen kam ans Licht, dass der Skilehrer die Aufnahmen laut Zeugenaussagen auch Kollegen und Bekannten gezeigt haben soll. Eine Person aus seinem Umfeld erklärte gegenüber der Polizei, dass das Video vom Verdächtigen wie eine Art „Trophäe“ herumgezeigt wurde. Der Fall erhielt dadurch zusätzliche Aufmerksamkeit in der französischen Wintersportwelt.

Gewerkschaft reagiert scharf

Der nationale Berufsverband der französischen Skilehrer, die SNMSF, reagierte auffallend scharf, nachdem der Fall in den Medien erschienen war. Präsident Éric Brèche ließ wenig Raum für Interpretationen.

„Ich verurteile diese Art von Verhalten mit der größtmöglichen Entschiedenheit. Dieses Verhalten hat in unserer Organisation nichts zu suchen“, so Brèche.

Der Verband hat inzwischen ein internes Verfahren eingeleitet und den Fall an die Kommission weitergeleitet, die sich mit sexuellem, physischem und psychologischem grenzüberschreitendem Verhalten befasst.

Nicht bei der ESF Courchevel tätig

Die SNMSF betont zudem, dass der verurteilte Skilehrer nicht bei einer der ESF-Skischulen in Courchevel selbst tätig war, sondern einer anderen Skischule angehörte. Auch die ESF-Schulen in Courchevel haben die Taten öffentlich verurteilt.

Das macht deutlich, dass die Angelegenheit nicht nur juristische Folgen für den betroffenen Skilehrer hat, sondern möglicherweise auch noch ein disziplinarrechtliches Nachspiel innerhalb der französischen Skilehrerwelt haben wird.

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