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Tödlicher Unfall mit Schneekanone: Pistenchef angeklagt

In Söll kam Anfang des Jahres ein 6-jähriges Mädchen bei einem Zusammenstoß mit einer Schneekanone auf der Skipiste ums Leben. Nun wurde der Pistenchef des Skigebiets wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Prozess findet am 23. Mai am Bezirksgericht Kufstein stattfinden. Das Kind war im Januar gegen eine Schneekanone geprallt, hatte dabei ein offenes Schädel- Hirn- Trauma erlitten und war kurze Zeit nach dem Unfall gestorben. Um zu klären, ob die Schneekanone ordnungsgemäß gesichert war, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Gutachten hat ergeben, dass zwar ein Absperrzaun um die Schneekanone aufgestellt worden war, dieser jedoch diente nicht als Anprallschutz. Experten gaben an, dass der Unfall mit Schaumstoffmatten oder Anprallmatten weniger schlimm ausgegangen wäre. In diesem Punkt wird dem Pistenchef Fahrlässigkeit vorgeworfen. Ihm drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.

Opfer verlor Kontrolle über Ski

Das Mädchen war als Mitglied einer Schülergruppe in Begleitung eines staatlich geprüften Skilehrers und zweier Hilfsskilehrer auf der Piste „Stöckl Nr. 44“ in der Skiwelt Wilder Kaiser gefahren, als es gegen Mittag zu dem Unglück kam.

Die Sechsjährige hatte die Kontrolle über ihre Ski verloren und die Umzäunung einer Schneekanone durchbrochen. Dabei war sie seitlich mit dem Kopf gegen den am Standfuß der Schneekanone befindlichen Hydranten geprallt.

 

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