Teurer Spaß: 17-jähriges Mädchen verursacht Schäden in Höhe von Tausenden von Euro an Skilift

Ein Besuch im österreichischen Kaunertal hat für eine 17-jährige deutsche Touristin einen gehörigen juristischen Nachgeschmack. Dem Teenager wird vorgeworfen, mehrere Wetterschutzhauben der Ochsenalmbahn mit Graffiti beschmiert zu haben. Der Schaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro.

Skilift mit Graffiti beschmiert

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2025. Mitarbeiter der Kaunertaler Gletscherbahnen entdeckten die Zerstörungen zu Beginn der Weihnachtswoche. Mehrere Wetterschutzhauben des Sessellifts waren mit Graffiti besprüht worden.

Täter dank aufmerksamen Personals aufgespürt

Die Polizei von Ried im Oberinntal leitete sofort eine Untersuchung der Zerstörungen ein. Dank Hinweisen des Personals der Liftgesellschaft kam die Polizei dem Täter schnell auf die Spur. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein 17-jähriges Mädchen aus Deutschland handelte, das sich zu diesem Zeitpunkt in der Region aufhielt.

Schäden in Höhe von Tausenden von Euro

Obwohl ein wenig Farbe auf den Hauben in den Augen einer 17-Jährigen vielleicht harmlos erscheint, ist der finanzielle Schaden beträchtlich. Die Polizei spricht von einem Schadenbetrag im „niedrigen fünfstelligen Bereich“, was bedeutet, dass die Kosten wahrscheinlich irgendwo zwischen 10.000 und 30.000 Euro liegen.

Das Entfernen von Graffiti von den speziellen Kunststoffhauben ist eine zeitaufwändige und kostspielige Angelegenheit. Oft wird das Material durch die verwendeten Lösungsmittel oder die Farbe selbst beschädigt, wodurch die Hauben ihre Klarheit verlieren oder sogar vollständig ersetzt werden müssen.

Geständnis und Strafverfolgung

Der Teenager wurde inzwischen verhört und hat die Zerstörungen auf dem Kaunertaler Gletscher vollständig gestanden. Sie wurde nicht verhaftet, aber es wurde Anzeige erstattet. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft in Innsbruck übergeben. Neben einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung droht dem Teenager (oder ihren Eltern) eine erhebliche zivilrechtliche Forderung zur Erstattung der Reparaturarbeiten.

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