Ein 8-jähriges Mädchen ist Anfang März aus einem Sessellift im deutschen Skigebiet Feldberg gefallen und dabei verletzt worden. Der Fall hat nun ein juristisches Nachspiel: Gegen einen Mitarbeiter der Herzogenhornbahn ist ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den er jedoch Berufung einlegt.
Im Überblick:
- Im März fiel ein 8-jähriges Mädchen aus einem Sessellift an der Herzogenhornbahn (Feldberg) und verletzte sich.
- Die Staatsanwaltschaft wirft einem Liftmitarbeiter Fahrlässigkeit vor: Er hätte die Notsituation auf den Monitoren erkennen und den Lift anhalten müssen.
- Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe.
- Der Mitarbeiter legt Berufung ein; am 15. Januar wird der Fall inhaltlich verhandelt.
- Das Skigebiet betont, den Vorfall sehr ernst zu nehmen und Wiederholungen vermeiden zu wollen.
Was bei der Herzogenhornbahn geschah
Der Unfall ereignete sich an einem Sessellift am Herzogenhorn in Todtnau (Süddeutschland, Kreis Lörrach) im Skigebiet Feldberg. Das Mädchen nahm beim Einsteigen nicht richtig auf dem Vierersessel Platz. Ein Mitfahrer versuchte, sie festzuhalten, wodurch das Kind einige Zeit außerhalb des Sessels hing. Laut den Untersuchungsergebnissen hing das Mädchen minutenlang an der Hand dieser Frau, bis diese sie vor Erschöpfung loslassen musste. Das Kind stürzte daraufhin aus etwa acht Metern Höhe in einen Baum und Strauchwerk. Sie erlitt mehrere Prellungen und lag einige Tage im Krankenhaus.
Vorwurf an Liftmitarbeiter: Unaufmerksamkeit
Die deutsche Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen erhebt Vorwürfe gegen den diensthabenden Liftmitarbeiter. Auf den Überwachungsmonitoren sei deutlich zu erkennen gewesen, dass das Kind nicht richtig im Sessel saß. Laut den Ermittlungen reagierte der Mitarbeiter nicht auf die Notsituation, und auch Hilferufe seien nicht gehört worden. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Lift rechtzeitig gestoppt worden wäre. Auf dieser Grundlage hat das Amtsgericht Schönau eine Geldstrafe verhängt.
Mitarbeiter legt Einspruch ein
Der Mitarbeiter der Herzogenhornbahn akzeptiert die Strafe nicht. Sein Anwalt hat offiziell Einspruch eingelegt. Dadurch kommt der Fall nun vor Gericht. Am 15. Januar wird das Amtsgericht Schönau den Fall in einer öffentlichen Sitzung verhandeln. Erst dann wird klar, ob die Strafe bestehen bleibt, angepasst wird oder der Mann freigesprochen wird.
Reaktion des Skigebiets
Nach dem Unfall erklärte der damalige Betriebsinhaber der Feldbergbahnen GmbH, dass ein solcher Vorfall noch nie vorgekommen sei und man alles tun wolle, um eine Wiederholung zu vermeiden. Das Unternehmen machte den Unfall selbst öffentlich und kündigte an, die Verfahren erneut zu überprüfen.
Sicherheit bei Sesselliften: Worauf ist zu achten?
Obwohl diese Art von Unfällen sehr selten vorkommt, zeigt der Vorfall, wie wichtig gutes Einsteigen und Aufsicht sind. Einige Grundregeln für Eltern und Betreuer:
- Achten Sie darauf, dass Kinder beim Einsteigen gut in der Mitte des Sitzes sitzen, mit dem Rücken an der Rückenlehne, und der Bügel sofort geschlossen wird.
- Kleine Kinder vorzugsweise zwischen zwei Erwachsenen platzieren.
- Bei Problemen sofort das Liftpersonal rufen und, wenn möglich, den Not-Aus-Knopf an der Einstiegsstation betätigen.
Letztendlich ist es Sache des Richters zu beurteilen, ob der Mitarbeiter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Bis dahin gilt: Der Mann ist nicht verurteilt und hat das Recht, seine Sicht der Dinge im Gerichtssaal zu erläutern.






