Müssen Wintersportler bald selbst für die Rettungskosten aufkommen, wenn sie sich bei großer Lawinengefahr ins Gelände begeben? In Tirol ist darüber eine heftige Debatte entbrannt. Sicherheitslandesrätin Astrid Mair möchte prüfen, ob bei Lawinenwarnstufe 4 (groß) Versicherer – und indirekt die betroffenen Wintersportler – die Einsatzkosten erstatten müssen, wenn jemand trotz Warnungen abseits der Pisten unterwegs ist.
Im Überblick:
- Tirol prüft, ob Rettungskosten bei Lawinenwarnstufe 4 strukturell zurückgefordert werden können.
- Bergführer und Alpenverein sind dagegen: Strafen funktionieren ihrer Meinung nach nicht.
- Rettungskosten fallen bereits jetzt an, sind aber oft versichert.
Große Lawinengefahr und viele Lawinen
Die Diskussion kommt nicht von ungefähr. Sie folgt auf einen Zeitraum, in dem Teile Österreichs tagelang mit erheblicher bis großer Lawinengefahr zu kämpfen hatten, kombiniert mit viel Neuschnee, Wind und Temperaturschwankungen. Dies führte zu mehreren Lawinenabgängen und auffallend vielen Opfern in kurzer Zeit.
Viele Opfer direkt neben der Piste
Auffallend ist, dass unter den jüngsten Lawinenopfern kaum Tourenskifahrer waren. Von den 14 tödlichen Lawinenunfällen in Österreich zwischen dem 15. und 24. Februar waren 13 Freerider betroffen – Wintersportler, die vom Skigebiet aus ins freie Gelände fuhren – und nur ein Tourenskifahrer. Allein in Tirol kamen in diesem Zeitraum zehn Menschen durch Lawinen ums Leben. Das unterstreicht, dass gerade das Gelände direkt neben der Piste, das sich für viele Wintersportler „zugänglich“ anfühlt, bei großer Lawinengefahr besonders riskant sein kann.
Was liegt konkret auf dem Tisch?
Der Vorschlag dreht sich nicht um ein allgemeines Off-Piste-Verbot, sondern um einen finanziellen Anreiz. Bei Lawinenwarnstufe 4 – wenn Lawinen bereits bei geringer Belastung ausgelöst werden können und Spontanlawinen möglich sind – soll geprüft werden, ob Rettungskosten standardmäßig vom Verursacher zurückgefordert werden können. Auch die Nutzung des österreichischen Notwarnsystems (AT-Alert) in Kombination mit solchen Warnungen wurde genannt. Die Idee: Wer trotz ausdrücklicher Warnungen dennoch das Risiko eingeht, muss eventuell selbst (oder über seine Versicherung) zahlen.
Bergführer: „So einfach ist es nicht“
Der Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer reagiert kritisch. Laut den Bergführern ist es rechtlich und fachlich problematisch, Kosten automatisch an eine Lawinenwarnstufe zu koppeln. Ein Lawinenlagebericht gilt nämlich für eine ganze Region, nicht für jeden einzelnen Hang. Innerhalb eines Gebiets können Exposition, Höhe, Windeinfluss und Schneeaufbau stark variieren. Eine allgemeine Verknüpfung „Stufe 4 = selbst bezahlen“ wäre ihrer Meinung nach zu kurz gegriffen. Zudem befürchten sie, dass eine finanzielle Drohung kontraproduktiv wirkt. Wintersportler könnten im Zweifelsfall aus Angst vor hohen Kosten erst später Hilfe rufen.
Alpenverein: Fokus auf Bildung, keine Strafe
Auch der Österreichische Alpenverein und das Österreichische Kuratorium für Alpine Sicherheit (ÖKAS) halten wenig von zusätzlichen gesetzlichen Maßnahmen. Sie plädieren für:
- bessere Aufklärung
- Ausbildung und Risikobewusstsein
- Eigenverantwortung
Ihrer Meinung nach liegt der Gewinn in Wissen, nicht in Bußgeldern oder finanziellen Sanktionen.
Wie sieht es aktuell mit den Rettungskosten aus?
Wichtig zu wissen: Die Bergrettung in Österreich ist nicht automatisch kostenlos.
In vielen Fällen werden die Kosten:
- vom Betroffenen zurückgefordert
- über eine Reiseversicherung bezahlt
- durch eine Wintersportversicherung gedeckt
- oder über eine Mitgliedschaft, zum Beispiel beim Alpenverein, erstattet.
Der Vorschlag in Tirol bezieht sich also nicht auf die „Einführung“ von Kosten, sondern auf die strukturelle Kopplung von Kosten an eine hohe Lawinengefahr, wenn sich jemand dennoch ins freie Gelände begibt. Das ist ein grundlegender Unterschied. Wir werden die Diskussion und natürlich deren Ausgang weiter verfolgen.
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