Ein Hotel beim österreichischen Skigebiet St. Johann im Pongau wurde mit einer Geldstrafe belegt, nachdem zwei weiblichen Gästen mit einem Burkini der Zugang zum Pool verweigert wurde. Der Fall, der in der vergangenen Skiurlaub-Saison begann, entwickelte sich zu einer landesweiten Diskussion über Diskriminierung, Hygiene und religiöse Kleidung. Ein österreichisches Gericht gab den Frauen schließlich recht.
Im Überblick:
- Zwei Hotelgäste durften im vergangenen Winter nicht mit einem Burkini schwimmen.
- Der Vorfall ereignete sich in einem Hotel direkt an der Piste von St. Johann im Pongau.
- Das Hotel erhielt eine Geldstrafe von 100 € wegen Diskriminierung.
- Nach der Berufung bestätigte das Gericht das Urteil, und es kamen 20 € Prozesskosten hinzu.
- Laut dem Richter gibt es keine gesetzliche Grundlage, um einen Burkini zu verbieten.
Diskussion entstand während des Skiurlaubs
Der Vorfall ereignete sich im Februar, als zwei Frauen, die in einem Hotel an der Piste übernachteten, den Pool nutzen wollten. Sie trugen dabei einen Burkini, einen Badeanzug, der den Körper größtenteils bedeckt, während das Gesicht frei bleibt.
Laut österreichischen Medien entstand darüber eine Diskussion mit dem Hotelmanager. Er soll den Frauen gesagt haben, dass sie sich an die lokalen Gepflogenheiten anpassen müssten und dass sie mit einem Burkini „in Saudi-Arabien schwimmen könnten, aber nicht in Österreich“. Schließlich verließen die Frauen das Schwimmbad und reichten eine Beschwerde wegen Diskriminierung ein.
Richter sieht kein Hygieneproblem
Kurz nach der Meldung verhängten die Aufsichtsbehörden eine Geldstrafe von 100 Euro gegen das Hotel. Der Eigentümer legte dagegen Berufung ein, doch das Landesgericht Salzburg gab den Frauen erneut recht und verurteilte das Hotel zudem zur Zahlung der Prozesskosten.
Der Hotelier führte an, dass ein Burkini unhygienisch sei. Das Gericht wies dieses Argument ab, da hierfür keine Beweise geliefert wurden. Laut den Richtern besteht ein Burkini aus demselben Material wie viele Sportbadeanzüge, und die Wasserkontrollen ergaben keinerlei hygienisches Problem.
Kein Burkini-Verbot in Österreich
In Österreich gibt es kein Gesetz, das das Tragen eines Burkinis in Schwimmbädern verbietet. Das Gericht betonte zudem, dass in vielen Schwimmbädern auch UV-Shirts, Wetsuits und andere körperbedeckende Badebekleidung erlaubt sind. Dadurch ist ein Verbot, das sich ausschließlich gegen Burkinis richtet, rechtlich schwer zu rechtfertigen.
Zwar kennt Österreich seit 2017 ein Verbot von gesichtsbedeckender Kleidung wie Burka und Niqab im öffentlichen Raum. Da ein Burkini das Gesicht jedoch nicht bedeckt, fällt er nicht darunter.
Kleiner Fall erhält landesweite Aufmerksamkeit
Obwohl es sich um einen relativ kleinen Fall handelt, erhielt das Urteil in Österreich viel Medienaufmerksamkeit. Dies hängt mit der breiteren gesellschaftlichen Debatte über Zuwanderung, religiöse Symbole und Integration zusammen – Themen, die in den letzten Jahren eine prominente Rolle in der österreichischen Politik spielen.
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