Der Bau der neuen Scheidtobelbahn im Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand wurde vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab einem Eilantrag des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) teilweise statt. Dadurch dürfen die Arbeiten an dem neuen Lift vorerst nicht fortgesetzt werden.
Im Überblick:
- Der Bau der neuen Scheidtobelbahn bei Oberstdorf wurde vorerst eingestellt.
- Das Gericht gab Naturschützern in einem Eilverfahren teilweise recht.
- Kernpunkt des Falls ist das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Es stellt sich die Frage, ob die bayerische Gesetzgebung mit dem europäischen Umweltrecht vereinbar ist.
- Pistenarbeiten an der Oberen Familienabfahrt dürfen hingegen fortgesetzt werden.
- Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Neuer Lift am Fellhorn
Die Scheidtobelbahn liegt im Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand bei Oberstdorf in den Allgäuer Alpen. Die bestehende Anlage soll durch einen neuen Skilift ersetzt werden. Zudem waren Anpassungen an den umliegenden Pisten geplant. Die Fellhornbahn GmbH hatte zuvor die Genehmigung erhalten, sofort mit dem Bau zu beginnen. Das Landratsamt Oberallgäu hatte die Genehmigung nämlich mit sofortiger Vollziehbarkeit erteilt, damit die Planung für das Projekt nicht gefährdet wird. Dem schiebt das Gericht nun vorerst einen Riegel vor.
Warum das Gericht eingreift
In dem Fall geht es vor allem um die Frage, ob für den neuen Lift eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war. Durch das dritte bayerische Modernisierungsgesetz wurde dieses Verfahren in diesem Fall nicht durchgeführt. Der neue Lift bleibt nach den aktuellen Regeln unter dem Schwellenwert, ab dem eine solche Untersuchung verpflichtend ist.
Naturschützer argumentieren jedoch, dass diese angepasste Regelung möglicherweise gegen europäische Vorschriften und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Das Gericht hält diese Frage für zu komplex, um sie in einem schnellen Eilverfahren endgültig zu beantworten. Daher wird der Bau des Lifts vorerst gestoppt, bis in einem Hauptsacheverfahren mehr Klarheit herrscht.
Kein endgültiges Urteil
Wichtig: Das Gericht hat noch nicht entschieden, dass die Genehmigung endgültig rechtswidrig ist. Es wurde lediglich beschlossen, dass der Bau vorerst ruhen muss, da die juristischen Fragen zu weitreichend sind, um sie jetzt schon im Schnellverfahren abzuhandeln. Für die Bergbahnen bedeutet dies jedoch einen herben Rückschlag. Die Arbeiten hatten bereits begonnen und das Fundament für die neue Talstation ist schon sichtbar.
Pistenarbeiten dürfen weitergehen
Der Einspruch der Naturschützer war nicht in allen Punkten erfolgreich. Die geplanten Arbeiten an der Oberen Familienabfahrt dürfen fortgesetzt werden. Laut Gericht stehen dem keine durchschlagenden Bedenken hinsichtlich des Boden-, Natur-, Habitat-, Arten- oder Landschaftsschutzes entgegen. Auch ein früherer Eilantrag gegen andere Pistenarbeiten im Gebiet, unter anderem bei der Bierenwangabfahrt Richtung Walsergundabfahrt und im Scheidtobel, wurde bereits abgelehnt.
Bergbahnen verteidigen Projekt
Die Oberstdorf Kleinwalsertal Bergbahnen betonten zuvor in einem Video, dass es sich bei dem Projekt ihrer Meinung nach nicht um eine Neuerschließung, sondern um den Ersatz eines bestehenden Lifts handelt. Laut den Bergbahnen werden keine zusätzlichen Pistenkilometer angelegt und die gesamte Pistenfläche bleibt gleich. Ziel sei es vor allem, die Skifahrer besser durch das Gebiet zu leiten, Wartezeiten zu verkürzen und den Einsatz von Ressourcen für Beschneiung und Pistenpflege zu reduzieren. Zudem geben die Bergbahnen an, dass ökologische Untersuchungen über Jahre hinweg durchgeführt wurden und das Birkhuhn, ein wichtiger Diskussionspunkt in dem Fall, umfassend in die Planungen einbezogen wurde.
Möglicherweise wegweisender Fall für andere Liftprojekte
Der Fall könnte für weitere Liftprojekte in Bayern an Bedeutung gewinnen. Das dritte Modernisierungsgesetz wurde eingeführt, um Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Kritiker befürchten, dass dadurch in den bayerischen Alpen zu schnell und ohne ausreichende Umweltprüfung gebaut wird.
Da die Scheidtobelbahn eines der ersten bekannten Projekte ist, die unter diesen neuen Regeln genehmigt wurden, wird das Verfahren mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Vorerst steht der Bau des neuen Lifts also still, während die juristische Diskussion über Naturschutz, europäische Regeln und die Zukunft der Skigebiete in den Alpen weitergeht.






