Skifahrer fordert Schadenersatz nach Sturz in Kinderfreizeitpark

Ein bemerkenswerter Gerichtsfall in Tirol hat viel Aufmerksamkeit erregt. Eine Frau, die in einem speziell ausgestatteten Kinder-Funpark eines Skigebiets schwer gestürzt war, forderte vom Betreiber über 25.000 Euro Schadenersatz. Doch sowohl das Gericht in Innsbruck als auch das Oberlandesgericht wiesen ihre Klage entschieden ab, berichtet die Tiroler Tageszeitung.

Schwerer Unfall nach Konfrontation mit Spielfigur

Die Frau verunglückte im März in einer sogenannten Funpark-Zone, einem abgegrenzten Bereich für Kinder. Hier können junge Wintersportler ihre Fähigkeiten spielerisch üben, vorbei an Figuren und Hindernissen. Eine solche Attraktion war eine große „Schaukelfigur“, bei der man einen beweglichen Arm antippen kann. Du kennst sie vielleicht. Das sind die Figuren, an denen du auf Skiern vorbeifährst und denen du auf Funslopes ein High Five geben kannst. Anstatt der vorgesehenen Route zu folgen, rutschte die Frau mit hoher Geschwindigkeit und in einem scharfen Winkel auf die Figur zu. Durch die Wucht des sich bewegenden Arms verlor sie die Kontrolle und landete in einer Schneewand, was zu schweren Verletzungen führte. Und sie schien nicht zu glauben, dass es ihre eigene Schuld war,

Forderung von 25.852 Euro abgelehnt

Der Skifahrer behauptete, der Betreiber habe seine Sorgfaltspflicht im Skigebiet verletzt. So seien beispielsweise die Figur und die angrenzenden Sicherheitsnetze falsch positioniert gewesen und hätten die Ablenkungen durch die Attraktionen nicht ausreichend berücksichtigt. Sie forderte insgesamt 25.852 € Schadensersatz, darunter Schmerzensgeld und Ersatz für materielle Schäden. Das Skigebiet verteidigte sich mit dem Argument, dass der Funpark eindeutig als Spielbereich für Kinder konzipiert und die Strecke sicher sei, sofern man sich an die vorgeschriebene Linie und Geschwindigkeit halte. Ein Sachverständiger wies außerdem darauf hin, dass die Situation den gesetzlichen Normen entsprach.

Das Urteil des Richters

Die Richter waren eindeutig: Die Frau trug die Schuld an dem Unfall. Das OLG verwies ausdrücklich auf die FIS-Regeln, die besagen, dass Skifahrer immer kontrolliert und auf Sicht fahren müssen. Wer sich einem Hindernis zu schnell und falsch nähert, trägt nach Ansicht des Gerichts die volle Verantwortung. In seinem Urteil erklärte das Gericht, dass es unzumutbar wäre, wenn ein Betreiber verpflichtet wäre, Wintersportler vor allen möglichen Risiken zu schützen. Außerdem sollte von Erwachsenen erwartet werden, dass sie einschätzen können, wie sie sich einem sichtbaren Hindernis sicher nähern können.

Lies auch: Das sind die FIS-Presseregeln

Präzedenzfall für ähnliche Ansprüche

Mit diesem Urteil ist der Fall nun endgültig entschieden. Für die Skigebiete bedeutet es die Bestätigung, dass sie nicht für jeden Fehltritt ihrer Besucherinnen und Besucher haftbar gemacht werden können, solange ihre Anlagen korrekt und regelkonform gebaut sind. Und für Skifahrerinnen und Skifahrer ist es jetzt wieder klar: Behalte deine Skier und deine Geschwindigkeit unter Kontrolle. Und überlege dir auch selbst genau, was du tust und ob du es schaffst.

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