Vier große Betreiber amerikanischer Skigebiete wurden wegen mutmaßlicher Preisabsprachen verklagt. Vail Resorts, Alterra Mountain Company, Boyne Resorts und Powdr sollen vertrauliche Geschäftsdaten ausgetauscht haben, um die Preise für Skipässe und Liftpässe künstlich hoch zu halten. Die Unternehmen sind noch nicht verurteilt, und die Anschuldigungen müssen erst noch vom Gericht geprüft werden.
Kurz zusammengefasst
- Drei Skifahrer reichten am 5. August 2026 eine Kartellklage bei einem Bundesgericht in Colorado ein.
- Der Anklage zufolge stiegen die teuersten Tagespässe in großen US-Skigebieten seit 2020 um mehr als 55 %.
- Das Verfahren muss noch als Sammelklage zugelassen werden, und die mutmaßlichen Preisabsprachen sind bisher nicht bewiesen.
Sechs Parteien angeklagt
In dem Fall geht es um Vail Resorts, Alterra Mountain Company, Boyne Resorts und Powdr. Diese vier Unternehmen betreiben oder repräsentieren über ihre Skipässe einen Großteil der bekanntesten Skigebiete in den Vereinigten Staaten.
Auch das Forschungsunternehmen RRC Associates und die National Ski Areas Association (NSAA) sind angeklagt. Die drei Skifahrer, die das Verfahren eingeleitet haben, wollen im Namen tausender amerikanischer Wintersportler eine Sammelklage führen. Die Klage wurde am 5. August 2026 beim Bundesgericht in Colorado eingereicht.
Vertrauliche Informationen geteilt
Laut der 84-seitigen Anklageschrift teilten die Skiunternehmen seit mindestens Januar 2020 vertrauliche Daten mit RRC Associates. Dabei soll es unter anderem um Preise, Einnahmen, Kosten, Kapazitäten, Besucherzahlen, Skiverleih und Skikurse gehen.
RRC soll diese Daten in Berichten verarbeitet haben, die innerhalb der Branche verbreitet wurden. Den Klägern zufolge erhielten konkurrierende Unternehmen dadurch Einblick in die Leistung und Preisstrategie der jeweils anderen. Zudem soll das Forschungsunternehmen die gesammelten Informationen genutzt haben, um Skigebiete bei ihren Tarifen zu beraten.
Die Kläger behaupten, dass die Unternehmen auf diese Weise weniger miteinander konkurrieren mussten und die Preise künstlich hoch halten konnten. Vorerst handelt es sich nur um Anschuldigungen: Das Gericht hat noch nicht festgestellt, dass tatsächlich verbotene Preisabsprachen getroffen wurden.
Tagespässe über 55 % teurer
In der Anklage wird auf den starken Anstieg der teuersten Tagespässe in verschiedenen großen Skigebieten hingewiesen. Seit 2020 sollen die Tarife während der Hauptsaison in den wichtigsten Resorts um mehr als 55 % gestiegen sein. So soll der Maximalpreis für einen Tagespass in Vail von 219 auf 356 Dollar gestiegen sein. In Park City stieg der genannte Tarif von 209 auf 351 Dollar, in Steamboat von 215 auf 339 Dollar und in Big Sky von 181 auf 285 Dollar.
Hierbei handelt es sich um die hohen Preise an der Tageskasse an beliebten Tagen. Wintersportler, die frühzeitig online buchen oder einen Saisonpass wie den Epic Pass oder Ikon Pass kaufen, zahlen in der Regel weniger pro Skitag.
Auch dynamische Preise unter der Lupe
Die Kläger verweisen zudem auf Aspenware, eine Plattform, mit der Skigebiete unter anderem Online-Buchungen und dynamische Preise verwalten. Alterra, Boyne und Powdr nutzen laut Anklage alle dieses System.
Bei der dynamischen Preisgestaltung ändert sich der Preis eines Liftpasses basierend auf Faktoren wie dem Datum, der erwarteten Auslastung und der Nachfrage. Die Nutzung eines solchen Systems ist an sich nicht verboten. Die Kläger behaupten jedoch, dass die gemeinsame Plattform den mutmaßlichen Informationsaustausch einfacher und effizienter gemacht habe. Vail Resorts nutzt laut Anklage ein eigenes System für dynamische Preise.
Amerikanischer Skimarkt stark konzentriert
Die Kläger geben an, dass es in den Vereinigten Staaten etwa 485 aktive Skigebiete gibt, von denen jedoch nur 32 als große Ziele für einen mehrtägigen Skiurlaub betrachtet werden können. Diese Gebiete sollen zusammen den Großteil aller Skitage im Land auf sich vereinen. Vail Resorts und Alterra spielen dabei eine wichtige Rolle. Vail vertreibt den Epic Pass, während Alterra Eigentümer des Ikon Pass ist. Auch verschiedene Skigebiete von Boyne und Powdr sind an den Ikon Pass angeschlossen.
Den Klägern zufolge haben die vier Skiunternehmen zusammen einen Marktanteil von mehr als 81 % in diesem spezifischen Segment. Auch dieser Prozentsatz stammt aus der Anklageschrift und wurde noch nicht gerichtlich bestätigt.
Noch keine inhaltliche Reaktion
Vail Resorts, Alterra, Boyne, Powdr und RRC Associates hatten zum Zeitpunkt der ersten Berichterstattung noch nicht inhaltlich auf die neuen Vorwürfe reagiert. Die NSAA ließ wissen, dass sie über den Fall informiert sei und die Anklage prüfe. Reuters berichtete, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Anwälte im Namen der beklagten Parteien beim Gericht registriert waren. Das Gericht muss zunächst entscheiden, ob das Verfahren als Sammelklage fortgeführt werden darf. Danach erhalten die beklagten Parteien die Gelegenheit, ausführlich auf die Vorwürfe zu reagieren.
Zweite Kartellklage innerhalb weniger Monate
Es ist das zweite große Kartellverfahren gegen Vail Resorts und Alterra innerhalb kurzer Zeit. Bereits im März 2026 wurden die Unternehmen verklagt, weil sie den Zugang zu verschiedenen Skigebieten im Epic Pass und Ikon Pass bündeln.
In diesem früheren Fall behaupten Skifahrer, dass hohe Preise für einzelne Tagespässe die Kunden zu einem teuren Saisonpass zwingen. Vail und Alterra bestreiten, dass sie mit dieser Konstruktion gegen das US-Kartellrecht verstoßen. Ein Antrag auf Abweisung dieser Klage ist noch in Bearbeitung. Das neue Verfahren steht davon getrennt. Es konzentriert sich vor allem auf den mutmaßlichen Austausch vertraulicher Daten und die mögliche gemeinsame Beeinflussung von Preisen.
Was bedeutet das für Wintersportler?
Vorerst ändert sich nichts am Verkauf oder der Preisgestaltung amerikanischer Liftpässe. Es gibt noch kein Urteil, und das Verfahren befindet sich in einem sehr frühen Stadium. Falls der Richter die Sammelklage zulässt, könnten sich möglicherweise tausende Wintersportler in dem Fall vertreten lassen. Die Kläger fordern unter anderem Schadensersatz und Maßnahmen, die einen künftigen Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen verhindern sollen.






