Hast du in den letzten Jahren einen Skipass für ein Teilgebiet von Dolomiti Superski gekauft? Dann kannst du möglicherweise einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat einer Entschädigungsregelung in Höhe von 30 Millionen Euro zugestimmt. Skiurlauber können ab dem 15. Oktober 2026 zwischen einer 20 %igen Rückerstattung oder einem Rabattgutschein im Wert von 30 % des zuvor ausgegebenen Betrags wählen.
Kurz zusammengefasst
- Die Entschädigung gilt für Tal- oder Regionsskipässe mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen aus den Wintern 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025.
- Skiurlauber können zwischen 20 % direkter Rückerstattung oder einem Rabattgutschein im Wert von 30 % des gezahlten Betrags wählen.
- Die Beantragung ist ab dem 15. Oktober 2026 über ein spezielles Portal möglich; ein Kaufbeleg ist erforderlich und die verfügbaren Mittel sind begrenzt.
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Die Regelung gilt für Skiurlauber, die in den Saisons 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 einen Skipass für eines der zwölf Teilgebiete von Dolomiti Superski gekauft haben. Es muss sich um einen Pass mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen handeln. Darunter fallen unter anderem Skipässe für Cortina d’Ampezzo, Kronplatz, Alta Badia, Val Gardena – Alpe di Siusi, Val di Fassa – Carezza, Arabba – Marmolada, 3 Zinnen Dolomites und Val di Fiemme – Obereggen.
In den offiziellen Mitteilungen werden ausschließlich Skipässe der einzelnen Teilgebiete genannt. Auf Basis der nun veröffentlichten Bedingungen fällt ein übergreifender Dolomiti Superski-Pass also nicht unter die genannte Zielgruppe.
Wahl zwischen 20 % zurück oder 30 % Rabatt
Wer anspruchsberechtigt ist, hat demnächst zwei Möglichkeiten. Du kannst dich für eine direkte Rückerstattung von 20 % des Betrags entscheiden, den du damals für den Skipass ausgegeben hast. Möchtest du erneut in dem Gebiet skifahren, kannst du auch einen Rabattgutschein im Wert von 30 % der früheren Ausgaben wählen.
Hast du zum Beispiel 500 € für einen Skipass bezahlt, kannst du zwischen 100 € Rückerstattung oder einem Gutschein über 150 € für einen zukünftigen Kauf wählen. Insgesamt reserviert Dolomiti Superski 18 Millionen Euro für die Rabattgutscheine und 12 Millionen Euro für direkte Rückerstattungen. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat den Vorschlag akzeptiert und den Fall damit abgeschlossen.
Beantragung ab 15. Oktober 2026
Ab dem 15. Oktober 2026 können Skiurlauber einen Antrag über ein spezielles Online-Portal einreichen. Dolomiti Superski muss dieses Portal noch starten und wird das genaue Antragsverfahren später bekannt geben. Du musst nachweisen können, dass du in einem der drei genannten Winter einen Skipass gekauft hast. Es ist daher ratsam, alte Bestätigungs-E-Mails, Rechnungen, Zahlungsbelege und eventuell den Skipass selbst schon jetzt herauszusuchen und aufzubewahren.
Dolomiti Superski lässt in einer offiziellen Erklärung wissen, dass jeder Antrag einzeln geprüft wird. Weitere Informationen werden auf den Websites von Dolomiti Superski und den zwölf angeschlossenen Teilgebieten veröffentlicht. Auch an den Ticketkassen werden entsprechende Mitteilungen ausgehängt.
Untersuchung von Preisen und Verkauf von Skipässen
Die Entschädigungsregelung folgt auf eine Kartelluntersuchung, die im Juli 2025 begann. Die italienische Wettbewerbsbehörde untersuchte, ob die internen Regeln von Dolomiti Superski den Wettbewerb zwischen den zwölf angeschlossenen Teilgebieten einschränken könnten.
Dabei ging es um zwei mögliche Probleme. Der Dachverband konnte möglicherweise Einfluss auf die Preise regionaler Skipässe ausüben. Zudem sollen die angeschlossenen Teilgebiete in ihren Möglichkeiten eingeschränkt gewesen sein, Skipässe über externe Anbieter zu verkaufen. Dolomiti Superski und die zwölf Konsortien haben zugesagt, ihre internen Regeln anzupassen. Dadurch soll eine zukünftige Abstimmung über die Preise und den Vertrieb regionaler Skipässe verhindert werden.
Keine formelle Feststellung von Preisabsprachen
Das Ergebnis bedeutet nicht, dass offiziell festgestellt wurde, dass Dolomiti Superski sich verbotener Preisabsprachen schuldig gemacht hat. Die Wettbewerbsbehörde hat die angebotenen Zusagen akzeptiert und die Untersuchung anschließend ohne formelle Feststellung eines Verstoßes abgeschlossen.
Neben der Entschädigung von 30 Millionen Euro bleiben verschiedene bestehende Rabatte und Vorteile für den übergreifenden Dolomiti Superski-Pass noch fünf Winter lang erhalten. Der geschätzte Wert davon beträgt etwa 20 Millionen Euro. Der Gesamtwert aller Maßnahmen beläuft sich laut der Behörde damit auf etwa 50 Millionen Euro.
Kritik an der Regelung
Nicht jeder ist mit dem Ergebnis zufrieden. Die italienische Verbraucherorganisation Assoutenti findet es unangemessen, dass Skiurlauber mit einem Rabattgutschein 30 % erhalten, während die direkte Rückerstattung nur 20 % beträgt. Laut der Organisation werden Verbraucher so dazu ermutigt, erneut einen Skipass zu kaufen.
Zudem sind beide Entschädigungsfonds begrenzt. Nach Informationen von Assoutenti werden genehmigte Anträge in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Wenn der jeweilige Fonds leer ist, könnten später eingereichte Anträge leer ausgehen. Wer glaubt, Anspruch auf Entschädigung zu haben, tut daher gut daran, den Antrag ab dem 15. Oktober nicht zu lange aufzuschieben.
Mehr lesen: Mögliche Preisabsprachen: Dolomiti Superski will 30 Millionen Euro zurückzahlen
Häufig gestellte Fragen
Welche Skipässe fallen unter die Regelung?
Es handelt sich um regionale Skipässe für eines der zwölf Teilgebiete von Dolomiti Superski. Der Pass muss 1 bis 31 Tage gültig gewesen sein und im Winter 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 gekauft worden sein.
Wie viel Geld kannst du zurückbekommen?
Du kannst zwischen einer direkten Rückerstattung von 20 % des zuvor gezahlten Betrags oder einem Rabattgutschein von 30 % für einen zukünftigen Skipasskauf wählen.
Wann kannst du die Entschädigung beantragen?
Das Antragsverfahren startet laut Dolomiti Superski am 15. Oktober 2026. Dafür wird ein spezielles Online-Portal eröffnet. Die endgültigen Bedingungen und erforderlichen Nachweise werden noch bekannt gegeben.
Musst du den Kauf beweisen können?
Ja. Dolomiti Superski gibt an, dass du den Kauf des betreffenden Skipasses nachweisen musst. Bewahre daher Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestätigungs-E-Mails und alte Skipässe auf.






