Die Pisten in den Alpen sind nicht nur voller begeisterter Skifahrer, sondern leider auch mit immer mehr Menschen gefüllt, die ihr Ski-Abenteuer mit Alkohol kombinieren. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) in Österreich hat kürzlich aufgezeigt, dass 34 % der befragten Wintersportler im vergangenen Jahr unter Alkoholeinfluss auf der Piste standen. Dies hat weitreichende Folgen – sowohl für die eigene Sicherheit als auch für die der anderen.
Zusammengefasst:
- Alkohol auf der Piste: 34 % der befragten Wintersportler gaben zu, unter Alkoholeinfluss Ski zu fahren. Dies erhöht das Risiko für Unfälle und schwere Verletzungen massiv.
- Risiken von Alkohol: Alkohol verlangsamt die Reaktionszeit, erhöht die Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen und erschwert es, Verletzungen rechtzeitig zu erkennen.
- Kein Limit auf der Piste: Es gibt keine offizielle Promillegrenze, aber Alkohol verschärft die rechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall erheblich.
- Verantwortung von Gastronomie und Liftbetreibern: Wenn ein offensichtlich alkoholisierter Gast auf die Piste geht, kann der Betreiber für die Folgen mitverantwortlich gemacht werden.
Die Gefahren von Alkohol auf der Piste
Obwohl auf der Piste keine spezifische Promillegrenze gilt, ist aus dem Straßenverkehr bekannt, dass bereits 0,5 Promille die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Dasselbe gilt für das Skifahren und Snowboarden. Alkohol sorgt für verzögerte Reaktionen, einen Tunnelblick und verminderte Koordination, was das Risiko für schwere Unfälle vergrößert. Besonders bei den hohen Geschwindigkeiten, die mit moderner Ausrüstung möglich sind, kann ein Unfall innerhalb von Sekunden gravierende Folgen haben.
Zudem beeinflusst Alkohol die Genesung negativ: Die Blutverdünnung durch Alkohol kann die Schwere von Verletzungen verschlimmern und die Heilung verzögern. Johanna Trauner-Karner, Expertin des KFV, erklärt, dass Alkohol das Risiko für Hirnblutungen steigert und die Gefahr einer Unterkühlung erhöht, da er die Wärmeabgabe des Körpers fördert.
Alkohol und rechtliche Folgen
Genau wie im Straßenverkehr kann Alkohol auf der Piste zu ernsten juristischen Konsequenzen führen. Wenn ein Skifahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, drohen nicht nur hohe Schadensersatzforderungen, sondern auch empfindliche Strafen im Strafrecht – besonders wenn Personen verletzt oder getötet werden. Die Verantwortung liegt dann oft beim alkoholisierten Skifahrer, aber auch Gastronomiebetriebe und Liftgesellschaften können haftbar gemacht werden, wenn sie Alkohol an offensichtlich betrunkene Personen ausschenken, die danach die Piste nutzen wollen.
Die Verantwortung von Gastronomie und Liftbetrieben
In der Gastronomie der Skigebiete wird oft noch Alkohol ausgeschenkt, selbst wenn eine Person bereits deutlich alkoholisiert ist. Das KFV betont, dass Mitarbeiter und Liftgesellschaften ihre Verantwortung nicht ignorieren dürfen. Wenn eine betrunkene Person den Lift nutzen möchte, kann das Liftunternehmen bereits in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass die Beförderung unter Alkoholeinfluss untersagt ist.
Zudem sollten Gastronomiemitarbeiter früher eingreifen, wenn sie bemerken, dass ein Gast offensichtlich betrunken ist und versucht, auf die Piste zurückzukehren. Dies würde nicht nur Unfälle verhindern, sondern auch die eigene Haftung minimieren.






