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Reminder: Rauchverbot beim Après-Ski ab 2018

In zahlreichen europäischen Ländern gilt schon seit einigen Jahren das gesetzliche Rauchverbot in Bars und Restaurants. In Österreich war dies bisher noch nicht der Fall. Nun bekommt auch Österreich ein Rauchverbot in der Gastronomie.

Der Nationalrat hat beschlossen, dem Tabakkonsum in Lokalen ab Mai 2018 ein Ende zu machen. Auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten sind vom Verbot erfasst. Das Gesetz umfasst zudem empfindliche Strafen bei Übertretung, die einen Gast im Wiederholungsfall 1.000 Euro und den Wirt bis zu 10.000 Euro kosten könnten.

Rauchverbot weit gefasst

Betroffen sind alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden, nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden. Für Gastronomie- Betriebe, die nach dem Vorgängergesetz in getrennte Raucher- Lokalteile investiert haben, gibt es eine gewisse Erleichterung. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Unternehmen schon vor dem 1. Juli 2016 wurde eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen gegeben.

 

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