Von 20. November bis 5. Mai ist es fortan in Ischgl gesetzlich verboten, mit Skischuhen zu laufen und die eigene Ski- oder Snowboardausrüstung zu tragen. Dies soll Verletzungen und Schäden verhindern. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro geahndet.
Gestern postete das Skigebiet einen Brief der Gemeinde, des VVV und des Liftbetreibers, in dem erklärt wird, welche Tätigkeit das künftige Verbot umfassen wird. Die wichtigsten Punkte sind folgende:
- Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist folgendes ab 20. November bis 5. Mai nicht gestattet:
- Mit Skischuhen oder anderen Hartschakenschuhen im Dorfzentrum von Ischgl zu laufen.
- Skischuhe, Ski, Snowboard und Skistöcke im Dorfzentrum zu tragen.
- Bei Übertretung der genannten Verbote können Bußgelder von bis zu 2.000 Euro erhoben werden.
Für die Regeln wird es gemäß des Briefs Ausnahmen geben, sofern gute Gründe vorliegen. Dies kann etwa die späte Ankunft im Hotel sein, wobei die Ski in die Unterkunft getragen werden müssen. Ob eine Ausnahme der Regeln vorliegt, entscheidet die örtliche Polizei.
Dies ist der Originalbrief: