Heliskiing am Arlberg bleibt vorerst erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen. Die Behörden haben die Genehmigung kürzlich bis zum 31. Mai 2027 verlängert und sich dabei auf eine umfassende Studie über die Auswirkungen auf Natur, Tourismus und Sicherheit gestützt. Obwohl sich Umweltorganisationen zuvor vehement gegen die Genehmigung ausgesprochen hatten, wurde entschieden, dass die Vorteile für den Tourismus die Nachteile überwiegen. Eine Verlängerung bis 2029 wurde jedoch nicht genehmigt.
Umfassende Studie über die Auswirkungen auf Natur und Tourismus
Die Entscheidung wurde auf der Grundlage einer umfangreichen Studie getroffen, bei der verschiedene Interessengruppen konsultiert wurden, darunter die Gemeinde Lech, Vorarlberg Tourismus und verschiedene Regierungsstellen, wie die für Umwelt- und Klimaschutz. Darüber hinaus wurden Experten für Wildtierbiologie, Naturschutz und Luftqualität sowie die Austro Control konsultiert.
Heliskiing macht die Region attraktiver
Die Studie kam zu dem Schluss, dass Heliskiing einen positiven Beitrag zur Attraktivität der Arlbergregion als Wintersportdestination leistet. Die Möglichkeit, unberührte Berggipfel mit dem Hubschrauber zu erreichen, stärkt die internationale Position des Skigebiets. Es zieht ein internationales Publikum an und stärkt das gehobene Image der Region als Skidestination. Dies wurde von der lokalen Regierung als wichtiger Faktor für die Genehmigung der Hubschrauberflüge angesehen.
Sicherheit mit dem Hubschrauber in der Region
Darüber hinaus wird Heliskiing mit zusätzlicher Sicherheit und Katastrophenhilfe in der Region in Verbindung gebracht. So werden zum Beispiel regelmäßig Lawinenpräventionsflüge von den Skigebieten in Auftrag gegeben und Rettungshubschrauber können in Notsituationen schnell eingesetzt werden. Da es in der Region keine ständige Präsenz von militärischen Rettungshubschraubern gibt, hilft die Präsenz von kommerziellen Hubschrauberflügen bei der Finanzierung und Verfügbarkeit dieser Rettungseinsätze.
Strenge Regeln und Einschränkungen für Heliskiing
Dass Heliskiing erlaubt ist, bedeutet nicht, dass die Hubschrauber einfach starten und landen können, wo und wann sie wollen. Heliskiing ist nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Wichtige Einschränkungen:
- Die Flüge dürfen nur zwischen 8 Uhr und 17 Uhr stattfinden.
- Skipisten, bewohnte Gebiete und Straßen sollten nur auf dem kürzesten Weg angeflogen werden.
- Das Fliegen entlang von Seilbahnen oder sonstigen Aufstiegshilfen ist untersagt.
- Beeinträchtigungen des Luftraums für Wildtiere sollten so weit wie möglich minimiert werden.
- Skifahrer dürfen nicht aus dem Hubschrauber springen, sondern müssen an festen Landepunkten aussteigen.
- Rundflüge von den genehmigten Landeplätzen sind nicht erlaubt.
Nach Angaben der Behörden findet Heliskiing nur an etwa 25 Tagen pro Saison statt, sodass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer sind als bisher angenommen.
Auswirkungen auf Natur und Umwelt: weniger schädlich als gedacht?
Die Studie zeigt, dass die Umweltschäden geringer sind als bisher angenommen, auch wenn dies aufgrund des Mangels an objektiven Langzeitdaten schwer zu beweisen ist. Die Naturorganisation, die zuvor gegen Heliskiing in Vorarlberg geklagt hatte, wehrte sich jahrelang gegen die Verlängerung der Genehmigung. Laut der neuen Studie sind die direkten Auswirkungen des Heliskiing auf die Naturschutzgebiete schwer genau zu messen, da es auch andere Störfaktoren gibt, wie zum Beispiel den regelmäßigen Skitourismus.
Zukunft des Heliskiings am Arlberg bleibt ungewiss
Obwohl das Heliskiing vorerst weiter erlaubt ist, wird die Diskussion über die Umweltauswirkungen wahrscheinlich weitergehen. Die Lizenz läuft 2027 aus, und bis dahin wird eine weitere Bewertung vorgenommen. Eine Verlängerung bis 2029 wurde noch nicht gewährt. Umweltorganisationen werden wahrscheinlich weiterhin für ein vollständiges Verbot plädieren, während die Tourismusbranche auf die wirtschaftlichen Vorteile hinweist. Bis auf Weiteres bleibt Heliskiing also ein exklusives Erlebnis rund um Vorarlberg, allerdings mit strengen Regeln und unter der Lupe der öffentlichen Meinung.