Das Skigebiet Eriz steht nach einer Beschwerde des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gegen einen Sessellift im Gebiet unter großem Druck. Der Schwändlilift, der 2015 mit einer gültigen Baubewilligung renoviert und erweitert wurde, muss möglicherweise abgerissen werden. Das könnte das Aus für das Skigebiet bedeuten. Mehrere Politiker haben einen Antrag für den Erhalt des Lifts eingereicht.
Mögliches Ende des Skigebiets
Der Schwändlilift ist ein wesentlicher Bestandteil des Skigebiets Eriz im Berner Oberland. Die Beschwerde des Umweltbundesamtes bezieht sich auf den Standort des Lifts, der in einem Schutzgebiet von nationaler Bedeutung liegt. Obwohl die Regierung in Thun die Renovierung seinerzeit genehmigt hat, wird nun behauptet, dass die Arbeiten über eine normale Renovierung hinausgingen. Das stößt sowohl bei den Betreibern des Skigebiets als auch bei den Kommunalpolitikern auf großen Widerstand.
Skiliftbetreiber fechten Entscheidung an
Laut Bernhard Blum, Vorstandsmitglied der Skilift AG Eriz, ist die Beschwerde unbegründet: „Wir haben alles korrekt nach den Regeln gemacht und die Genehmigung damals erhalten. Dass die Behörden jetzt, nach fast einem Jahrzehnt, einen Rückzieher machen, ist unverständlich.“ Die Skigebietsbetreiber haben deshalb beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt und sind bereit, den Fall notfalls bis zum Obersten Gerichtshof zu führen.
Juristischer Kampf und politische Unterstützung
Die Gemeinde des Kantons Bern unterstützt jedoch die Beschwerde des Umweltbundesamtes, was den Rechtsstreit zusätzlich kompliziert macht. Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, müsste der 360 Meter lange Schwändlilift abgerissen werden. Dies würde möglicherweise das endgültige Aus für das Skigebiet Eriz bedeuten. Die Antragsteller forderten die Regierung auf, alles zu tun, um die Lifte zu erhalten und auf das Umweltbundesamt einzuwirken, um das Skigebiet zu retten.
Die Entscheidung liegt beim Verwaltungsrichter
Der Fall liegt nun vor dem Verwaltungsgericht, das entscheiden muss, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist. Sollte den Betreibern Unrecht gegeben werden, wird der Fall wahrscheinlich vor das Schweizerische Bundesgericht gebracht werden. Bis dahin bleibt die Zukunft des Skigebiets Eriz ungewiss und es wird mit Spannung erwartet, ob der Schwändlilift und damit das gesamte Skigebiet erhalten werden kann.