Nicht nur in Österreich und Frankreich, sondern auch in Italien besteht während der Wintersaison auf bestimmten Straßen und Autobahnen eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen. Wann genau dieser Zeitraum ist, wo in Italien die Winterreifenpflicht gilt und weitere wissenswerte Fakten erfährst du in diesem Blog!
Winterreifenpflicht in Italien
Vom 15. November bis zum 15. April besteht in Italien bei winterlichen Bedingungen Winterreifenpflicht. Das gilt für bestimmte Gebiete und auf bestimmten Straßen. Der 15. November ist das offizielle Datum, aber wenn die Wetterbedingungen schon früh in der Saison kalt und stürmisch sind oder die kalte Jahreszeit länger dauert, kann die Frist für Winterreifen auch vorgezogen oder verlängert werden. Alle Reifen, die mit „M + S“ gekennzeichnet sind, gelten in Italien als Winterreifen.
Ausnahme von der Regel
Laut ANWB gibt es in Italien eine Ausnahme von der Winterreifenpflicht, nämlich wenn Schneeketten im Auto vorhanden sind. Wenn du dich für Schneeketten anstelle von Winterreifen entscheidest, solltest du daran denken, dass die Höchstgeschwindigkeit dann 50 km/h beträgt.
Wo sind Winterreifen in Italien gültig?
Sobald die Pflicht gilt, kannst du in Italien die grünen oder blauen Schilder sehen, auf denen du Winterreifen oder Schneeketten an deinem Auto haben musst. Auf dem Schild steht: obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo, oder: Winterreifen oder Schneeketten Pflicht. Die Winterreifen müssen dann auf allen vier Reifen montiert sein.
Hier ist, worauf du in Italien achten solltest
Das sind die Bereiche, auf die du besonders achten solltest, wenn du im Skiurlaub bist!
- Im Aostatal und in anderen Teilen Südtirols besteht in Italien sogar eine ganzjährige Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen und (einsetzendem) Schneefall. Außerdem gibt es dann ein Fahrverbot für Motorräder und Mopeds in der Region.
- Auf der Brennerautobahn (E45/A22) zwischen Brenner und Affi und der Stadt Bozen besteht in Italien vom 15. November bis zum 30. April unabhängig von den Wetterbedingungen eine Winterreifenpflicht.
- Im Aosta-Tal besteht in Italien unabhängig von den Wetterbedingungen vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht.
Verbot von Winterreifen im Sommer
Auch in Italien gibt es im Sommer eine Pflicht, und zwar genau dann, wenn du mit bestimmten Arten von Winterreifen nicht fahren darfst. Dies gilt in der Zeit vom 16. Mai bis zum 14. Oktober. Jeder Winterreifen hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die durch einen Buchstaben auf dem Reifen angegeben ist. Die Reifen mit den Buchstaben: L, M, N, P und Q sind im Sommer nicht erlaubt. Das sind die Geschwindigkeiten zwischen 120 km/h und 160 km/h. Warum sind sie nicht erlaubt? Die Höchstgeschwindigkeit dieser Reifen ist niedriger als die eines durchschnittlichen Autos. Schneller zu fahren als diese Geschwindigkeit ist gefährlich und im Sommer ist das wahrscheinlicher. Fährst du mit einem dieser Winterreifen im Sommer in Italien? Dann kannst du ein Bußgeld zwischen 400 und 1700 Euro riskieren.