Am Dienstag wurde nach durch die Oberländer Gletscherbahn A.G. die Aufhebung des Beschlusses der Südtiroler Landesregierung zur Ablehnung der skitechnischen Verbindung Langtaufers-Kaunertal im Selbstschutzwege beantragt. Der Beschluss Nr. 1423/17 der Südtiroler Landesregierung zur Ablehnung der skitechnischen Verbindung Langtaufers-Kaunertal weist nach dem neusten rechtlichen Stand rechtliche Mängel auf.
Die Obervinschger Gletscherbahn stimmt dem Negativbescheid der Südtiroler Gerichte nicht zu, die entschieden, dass aus der neuen Skiverbindung erhebliche Schäden für die Natur resultieren würden. Der Antrag auf Aufhebung des Entscheids wurden vornehmlich aus zwei Gründen eingereicht, erklärt Geschäftsführer Jakomet: “Zum Ersten ist es nach Ansicht unserer Rechtsexperten aufgrund von Unvereinbarkeiten zur Verletzung von Antikorruptionsbestimmungen gekommen. Zum Zweiten sehen wir in einigen Teilen der Gutachten, die im Verfahren erstellt wurden, Widersprüche und unzureichende Begründungen.”
Sollte die Landesregierung den Beschluss zu Langtaufers-Kaunertal nicht zurückziehen, will die Oberländer Gletscherbahn AG beim Verwaltungsgericht Bozen Rekurs dagegen einlegen. Und man rechnet sich gute Chancen auf Erfolg aus. “Wir gehen davon aus, dass die Ablehnung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird”, erklärt Jakomet.
Dies basiert darauf, dass das Verwaltungsgericht Ende 2017 in einem ähnlichen Fall die Ablehnung einer Skiverbindung aufgehoben und das Land Südtirol zum Kostenersatz zugunsten der Rekurssteller verurteilt habe.