Ein Bußgeldbescheid aus Frankreich nach deinem Skiurlaub in den französischen Alpen? Bei dem ausgedehnten Netz von Radarkameras entlang der französischen Straßen ist es gar nicht so verwunderlich, wenn man wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wird. Aber wie verhältst du dich am besten, und wie hoch sind die Bußgelder für Verkehrsverstöße in Frankreich? Lies hier weiter!
Bußgelder im Straßenverkehr in Frankreich
Egal ob du geblitzt oder von der Polizei angehalten wirst, ein Bußgeld ist immer ärgerlich. Was ist in Frankreich wichtig zu wissen? Bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h wird eine Toleranz von 5 km/h abgezogen. Bei über 100 km/h beträgt die Toleranz 5 % der gemessenen Geschwindigkeit. Der Bußgeldbescheid, den du per Post erhältst, enthält das Datum des Verstoßes, die Zahlungsfrist, die Information über einen möglichen reduzierten Betrag, die gemessene Geschwindigkeit, die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und die genaue Straße, auf der der Verstoß festgestellt wurde. Wo du alles findest, was du brauchst, wird hier erklärt.
Punktesystem
Wie in anderen Ländern gibt es auch in Frankreich ein Punktesystem für Verkehrsverstöße. Bei Verstößen werden dir Punkte vom Führerschein abgezogen. Für ausländische Fahrer gibt es seit 2017 einen „virtuellen Punkteführerschein“, der mit 12 Punkten startet. Werden alle Punkte abgezogen, erhältst du ein einjähriges Fahrverbot auf französischem Hoheitsgebiet. Bei Missachtung drohen eine Geldstrafe von 4.500 €, eine zweijährige Haftstrafe und die sofortige Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Die Anzahl der abgezogenen Punkte variiert von 1 bis maximal 6, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
- Handynutzung am Steuer: 3 Punkte.
- Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung: 1 Punkt.
- Verwendung eines Radarwarners: 6 Punkte.
Punkte können wie folgt zurückgewonnen werden:
- Nach 6 Monaten: Wenn dir 1 Punkt abgezogen wurde und du innerhalb von 6 Monaten keinen neuen Verstoß begehst, wird dieser Punkt wieder gutgeschrieben. Bei einem neuen Verstoß verlängert sich die Frist auf 2 Jahre.
- Nach 2 Jahren: Werden innerhalb von 2 Jahren nach Zahlung des letzten Bußgeldes keine neuen Verstöße begangen, erhältst du alle verlorenen Punkte zurück.
- Nach 3 Jahren: Bei einem Verstoß der Klasse 4 oder 5 erhältst du nach 3 Jahren ohne weitere Verstöße wieder alle 12 Punkte.
Kosten für Bußgelder in Frankreich
Zusätzlich zu den Punkten gibt es auch einen Bußgeldbetrag. Hier sind die aktuellen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Verstoß | Geldstrafe | Reduzierte Geldstrafe, die innerhalb von 14 Tagen beglichen wird | Erhöhte Geldstrafe, nach 45 Tagen |
---|---|---|---|
Bis zu 20 km/h auf einer Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h | € 68,- | € 45,- | € 180,- |
Bis zu 20 km/h auf einer Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h | € 135,- | € 90,- | € 375,- |
20 – 50 km/h | 135,- € (möglicher Entzug von bis zu drei Jahren) | € 90,- | € 375,- |
Über 50 km/h | 1500 € (Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu drei Jahre) | k.A. | k.A. |
Andere Bußgelder in Frankreich
In Frankreich kannst du auch für andere Vergehen mit Bußgeldern belegt werden. Hier sind die häufigsten:
- Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille): ab 135 € und Führerscheinentzug bis zu drei Jahren.
- Überfahren einer roten Ampel: ab 135 €.
- Fahren ohne Sicherheitsgurt: ab 135 €.
- Telefonieren am Steuer (auch mit Kopfhörern): ab 135 €.
- Verwendung von Radarwarnern: maximal 1.500 € und Führerscheinentzug bis zu drei Jahren.
- Fahren ohne Umweltplakette in Umweltzonen: ab 68 €.
- Fahren über eine durchgezogene Linie: 135 €.
- Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk: ab 35 €.
- Fehlende Sicherheitsweste oder Warndreieck: ab 135 €.
Umgang mit Bußgeldern
Erhältst du einen Bußgeldbescheid aus Frankreich, solltest du diesen so schnell wie möglich bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen wird der Betrag reduziert. Bei verspäteter Zahlung (nach 45 Tagen) wird der Betrag auf die „amende forfaitaire“ erhöht, die bis zum Dreifachen des ursprünglichen Betrags betragen kann. Die Zahlung ist online über die Website von ANTAI (www.amendes.gouv.fr) oder per Telefon, Scheck oder Banküberweisung möglich.

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