© Skinachrichten.de

Winterreifenpflicht in Österreich ab 1. November

Wie jedes Jahr sind Winterreifen in Österreich ab dem 1. November wieder Pflicht. Ab dann ist es Pflicht, bei winterlichen Bedingungen Winterreifen am Auto zu haben. Winterliche Bedingungen sind Straßen, die mit Schnee, Schneematsch und Eis bedeckt sind. Das Fahren unter winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen ist sehr gefährlich. Hier liest du alles über die Winterreifenpflicht in Österreich.

Winterreifenpflicht in Österreich

Vom 1. November bis zum 15. April gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. In dieser Zeit können die Temperaturen in den Bergen stark sinken, weshalb diese Vorschrift eingeführt wurde. Die Winterreifenpflicht gilt für alle Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, Mopeds und kleine Lkw (bis zu 3,5 Tonnen, die du mit einem B-Führerschein fahren darfst).

Welche Anforderungen sollten Winterreifen erfüllen?

Die Profiltiefe von Winterreifen muss in Österreich mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen betragen, um als Winterreifen zu gelten. Dies gilt für alle vier Reifen. Außerdem müssen Winterreifen die Kennzeichnung M+S haben, sonst gelten sie nicht als Winterreifen. Je nach Winterbedingungen darfst du auch mit Schneeketten fahren. Wenn die Straßen komplett mit Schnee oder Eis bedeckt sind, darfst du auch Schneeketten auf Sommerreifen aufziehen. Wenn die Straßen jedoch nur leicht mit Schnee oder Eis bedeckt sind, ist dies verboten und du musst mit Winterreifen fahren.

Winterreifentest 2025: Premium-Winterreifen dominieren, Budget-Optionen scheitern massiv

Hohe Geldstrafen und Haftung für das Fahren ohne Winterreifen

Wenn du bei winterlichen Bedingungen nicht mit Winterreifen fährst, riskierst du nicht nur deine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern kannst auch mit einem saftigen Bußgeld belegt werden. Die Bußgelder liegen zum Beispiel zwischen 35 und 5.000 Euro. Außerdem besteht eine gute Chance, dass du haftbar gemacht wirst, wenn du bei winterlichen Bedingungen nicht mit Winterreifen fährst und einen Unfall verursachst. Hier gilt eine umgekehrte Beweislast. Das heißt, du bist schuldig und musst deine eigene Unschuld beweisen. Das gelingt in der Praxis fast nie.

Also, mach dich mit Winterreifen auf den Weg nach Österreich, vor allem bei winterlichen Bedingungen. Du fährst bald in den Urlaub nach Österreich, hast aber noch keine Winterreifen? Dann eile zu deinem Händler oder schau online nach!

Teile diesen Artikel:

Waar ben je naar op zoek?